Brandschutz: Saisonale Sicherheits-Tipps
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Link: weitere Tipps für die Bevölkerung - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
• Im Haushalt
- Installieren Sie Rauchmelder in der Wohnung /im Haus.
- Streichhölzer und Feuerzeuge sicher vor Kindern aufbewahren. Kinder nie unbeaufsichtigt lassen mit Kerzen und anderen offenen Feuerquellen, wie beispielsweise Kamine etc..
- Bewahren Sie Medikamente, Reinigungsmittel, Lösungsmittel etc. vor Kindern gesichert auf, um Vergiftungs-/Verätzungsunfälle zu vermeiden ! Belassen Sie die Mittel in den Orginal-Flaschen, um Verwechslungsgefahren (bspweise mit Getränke-Flaschen) zu vermeiden.
- Versehen Sie alle Steckdosen mit kindersicheren Einsätzen.
- Spraydosen dürfen nicht in der Nähe von Wärmegeräten (Heizgeräte, Fön) aufbewahrt werden. Es besteht Explosions-Gefahr!
- Beim Bügeleisen daran denken, nach Beendigung der Arbeiten (und auch bei Arbeitsunterbrechungen) den Stromstecker abzuziehen. Es besteht Brandgefahr durch Überhitzung.
- Alle technischen Geräte (Heizgeräte, Fernseher etc.) müssen so eingebaut sein, dass eine ausreichende Luftzirkulierung gewährleistet ist und sich nicht durch Abdeckungen usw. ein Wärmestau bilden kann. Durch Wärmestau kann sich ein Brand entwickeln. Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien.
- Die häufigste Ursache für Küchen-/Wohnungsbrände ist überhitztes Fett. Überhitztes Fett kann sich selbst entzünden. Achten Sie darauf, Kochgeschirr nie auf dem Herd stehen zu lassen, ohne sich vorher vergewissert zu haben, dass der Herd auch ausgeschaltet ist.
Brennendes Fett NIEMALS mit Wasser löschen, sondern durch Abdecken mittels eines Geschirrdeckels oder einer Löschdecke!
Trifft Wasser auf heißes Fett, kann es zu einer Verpuffung kommen, die erhebliche Verletzungen für die betroffene Person nach sich ziehen kann. - Filtereinsätze von Dunstabzugshauben sollten regelmäßig gereinigt / ausgetauscht werden. Unter Dunstabzugshauben niemals Mahlzeiten flambieren.
- Asche nie in brennbare Behältnisse füllen. Hierfür eignen sich Behältnisse aus Metall.
- Brennende Zigaretten nie unbeaufsichtigt im Aschenbecher liegen lassen.
- Treppenhäuser bitte nicht als Abstellfläche verwenden. Halten Sie IHREN Fluchtweg und gleichzeitig den Rettungsweg für die Feuerwehr frei von Gegenständen.
- Bei Gasgeruch kein offenes Feuer, keine elektrischen Einrichtungen wie Klingeln, Lichtschalter etc. benutzen (Zündfunke). Warnen Sie Mitbewohner durch Klopfen und Rufen. Sorgen Sie für Durchzug, indem Sie alle Fenster und Türen öffnen. Begeben Sie sich außerhalb des Gebäudes und nehmen Sie hilflose Personen mit. Alarmieren Sie die Feuerwehr.
• Brauchtumsfeuer / Osterfeuer
⇒ Auch in Essen gibt es die traditionellen Osterfeuer, allerdings sind in unserer Stadt einige Dinge zu beachten:

- Seit August 2008 gilt für Essen ein Luftreinhalteplan, der umfassende Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen fordert. Gerade während der Ostertage werden außergewöhnlich hohe Luftbelastungen mit deutlichen Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. Hohe Luftbelastungen können bei gesundheitlich vorbelasteten Menschen wie zum Beispiel Asthmatikern zu echten Problemen führen. Das Ordnungsamt macht deshalb darauf aufmerksam, dass das Verbrennen von Abfällen im Freien nach dem Landesimmissionsschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung.
- Nun gelten Osterfeuer als Brauchtumsfeuer, und diese sind genehmigungsfrei. Werden bestimmte Regeln eingehalten und niemand belästigt, dürfen diese Feuer am Ostersamstag und Ostersonntag entzündet werden. Sie haben allerdings nicht das Verbrennen von Abfällen jedweder Art zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege. Glaubensgemeinschaften, Vereine und Organisationen richten dazu Veranstaltungen aus, die öffentlich und für Jedermann zugänglich sein müssen. Daraus folgt, dass die bisher oft geübte Praxis, sein eigenes kleines Feuer im Garten zu entzünden und dabei gleich seine Gartenabfälle zu entsorgen, nicht zulässig ist. Die Stadt appelliert an alle Essenerinnen und Essener, dies zu unterlassen.
- Bei einem Osterfeuer dürfen nur Materialien verbrannt werden, die die Umwelt so wenig wie möglich belasten, wie z.B. trockenes, unbehandeltes Holz, trockener abgelagerter Gartenschnitt etc. . Sperrmüll, Altreifen, Bauholz oder Kunststoff haben in Osterfeuern nichts verloren!
- Länger liegende Holzstapel vor Entzünden bitte umschichten, Kleintiere wie Igel werden so aufgescheucht und überleben.
- Halten Sie mit dem Osterfeuer ausreichenden Abstand zu Wohngebäuden oder Waldflächen sowie anderen brennbaren Materialien. Denken Sie an Funkenflug, bei kräftigem Wind muss das Feuer gelöscht werden. Im Zweifel zünden Sie es gar nicht erst an.
- Das Feuer darf nur so gross sein, dass es jederzeit vom Laien beherrschbar bleibt und gelöscht werden kann. Mindestens eine erwachsene Person übernimmt die Verantwortung und beaufsichtigt das Feuer während der gesamten Brenndauer. Ein bereitliegender, fix und fertig angeschlossener Gartenschlauch gibt ein sicheres Gefühl und garantiert rasches Eingreifen.
- Weitergehende Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter den
Rufnummern: 88-32110, 88-32111, 88-32112, 88-32124 und 88-32150. - Und läuft Ihnen das Osterfeuer versehentlich aus dem Ruder, wählen Sie umgehend die ‚heiße Nummer 112’.
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• Sommer-Gewitter
Auszugsweise einige Sicherheitstipps vom Deutschen Feuerwehrverband :⇒ Sommergewitter: Das Haus ist der sicherste Ort.

- Begeben Sie sich sofort in ein festes Gebäude oder setzen Sie sich in ein Kraftfahrzeug, wenn Sie erste Anzeichen eines Gewitters bemerken.
- Wenn Sie im Freien überrascht werden, hocken Sie sich in eine Senke, einen Hohlweg, unter eine Stahlbetonbrücke oder einen Felsvorsprung.
- Meiden Sie einzeln stehende Bäume jeder Art, Masten, Metallzäune und andere Metallkonstruktionen.
- Im geschlossenen Wald hocken Sie sich ebenfalls hin – mindestens drei Meter von Bäumen oder Astspitzen entfernt.
- Denken Sie im Straßenverkehr daran, dass ein Blitzschlag sie kurzzeitig blenden kann und Überspannungen Ampel- und andere Signalanlagen beeinträchtigen können.
- In Gebäuden ohne Blitzschutzsystem an den Strom- und Versorgungsleitungen sollten Sie bei Gewitter auf Kontakt zu Metallleitungen, das Duschen und das Telefonieren mit einem Schnurapparat verzichten sowie die Stecker der Elektrogeräte herausziehen.
- Melden Sie Unfälle und Brände sofort unter der Notrufnummer 112. Bitte halten Sie die Notrufleitungen während eines Gewitters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetters.
• Erhöhte Brandgefahr im Sommer, Himmelslaternen, Grillen
⇒ Einige Hinweise zur Vermeidung von Waldbränden:
- Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe (das gilt auch für's Grillen) !
Vom 1. März bis 31. Oktober eines Jahres ist das generell verboten. - Im Wald nicht rauchen! Vom 1. März bis 31. Oktober besteht dort ebenfalls generelles Rauchverbot.
- Zufahrtswege zum Wald freihalten! Feuerwehr und Rettungsdienst verlieren wertvolle Minuten, wenn Ihr Fahrzeug einen Weg blockiert.
- Autos mit Katalysator nicht über trockenem Gras abstellen! Der heisse Katalysator kann das Gras leicht entzünden.
- Kein Glas im Wald zurücklassen! Liegen gelassene Flaschen oder Scherben können zum gefährlichen Brennglas werden! Müll gehört ohnehin nicht in den Wald.
- Versuchen Sie, den Brand zu löschen, ohne sich selbst zu gefährden! Dies ist in der Regel nur bei kleineren Bodenfeuern möglich. Zur Bekämpfung Zweige mit gleichmässigen Streichbewegungen in Richtung Flammen 'fegen'. Achtung: Schlagen Sie niemals von oben auf das Feuer! Dies verursacht Funkenflug und kann zur Ausbreitung des Brandes führen!
- Informieren Sie in jedem Fall die Feuerwehr! Wenn Sie ein Feuer oder eine Rauchentwicklung im Wald sehen, informieren Sie umgehend die Feuerwehr über Notruf 112!
- Verbot von Himmelslaternen in NRW, Quelle: Innenministerium NRW vom 14.07.2009
Verbot für Fluglaternen in Nordrhein-Westfalen Innenminister Wolf: Schutz vor Haus- und Waldbränden
Das nordrhein-westfälische Innenministerium zieht Konsequenzen aus Bränden, die durch so genannte Fluglaternen ausgelöst wurden. Künftig dürfen sie in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht mehr aufsteigen. Das gab Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (14. Juli 2009) in Düsseldorf bekannt.
Vom Verbot sind Fluglaternen aus Papier betroffen, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme erwärmt wird und die insbesondere unter den Namen "Himmelslaterne" oder "Kong-Ming-Laterne" bekannt sind. Ein Verstoß gegen die Verordnung, die am kommenden Samstag, 18. Juli, in Kraft tritt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die aus Asien stammenden Fluglaternen erfreuten sich zuletzt ständig zunehmender Beliebtheit. Durch die Kombination einer offenen Feuerquelle mit einer leicht entflammbaren Hülle stellen sie jedoch nach Meinung des Innenministers eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Starter einer Fluglaterne hat weder Einfluss auf Richtung noch Höhe des Ballons. Dieser erreicht Flughöhen von mehreren hundert Metern und Flugweiten von mehreren Kilometern. Mit der Verordnung sollen insbesondere Haus- und Waldbrände verhindert werden.
⇒ Sommerzeit = Grillzeit:
Sicherheitshinweise Grillen:
- Bitte achten Sie beim Aufstellen des Grills darauf, dass dieser einen festen Stand und ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien hat. In Wäldern und diversen Parkanlagen ist das Grillen verboten.
- Halten Sie den Grill immer im Blick, vor allen Dingen, wenn sich Kinder in der Nähe befinden. Zur Sicherheit sollte ein Eimer Sand, ein Pulverlöscher oder eine Löschdecke immer in der Nähe stehen. Löschen Sie einen Grill niemals mit einem Eimer Wasser.
- Verwenden Sie nur Grillanzünder mit GS- oder DIN-Kennzeichnung. Auf keinen Fall sollte ein ‚Brandbeschleuniger’, wie beispielsweise Benzin oder Spiritus, zum Entzünden des Grills verwendet werden. Bei den sog. Brandbeschleunigern kommt es zu einer Verpuffung, die schwerste Brandverletzungen für Sie nachziehen kann.
- Nach dem Grillen sollte die Glut entweder im Grill verbleiben und am nächsten Tag entsorgt oder aber sofort mit einem Eimer Sand erstickt werden. So oder so, lassen Sie die Asche zunächst komplett erkalten, um evtl. Bränden vorzubeugen.
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• Im Winter - Eiszapfen, Betreten von Eisflächen, Adventszeit, Weihnachten & Silvester
⇒ Eiszapfen - Die Gefahr von oben !Immer wieder lösen sich Eiszapfen und fallen auf Bürgersteige. Deshalb ist es sinnvoll, gelegentlich auch den Blick nach oben zu wenden, um eventuellen Gefahren zu entgehen.
Nach Möglichkeit sollten Anwohner und Hausbesitzer Eiszapfen entfernen, bevor sie eine gefährliche Größe erreicht haben. Um Gefährdung von Passanten zu vermeiden, sollte die Fläche vor dem Gebäude für den benötigten Zeitraum abgesperrt werden.
Zur Beseitigung der Gefahr ist primär der Hauseigentümer zuständig, der entsprechend Privatunternehmen beauftragen kann. Die Feuerwehr wird erst dann tätig, wenn alle anderen Mittel versagen. Ggf. ist der Einsatz kostenpflichtig.

⇒ Begeben Sie sich nicht auf dünnes Eis!
Trotz Warnungen kommt es immer wieder zu Unfällen auf Eisflächen. Es besteht LEBENSGEFAHR!
Bitte beachten Sie folgendes:
- Achten Sie auf die Bekanntmachungen in den Medien und betreten Sie Eisflächen erst, wenn diese durch die Stadtverwaltung öffentlich freigegeben worden sind.
- Das Betreten von nicht freigegebenen Flächen ist verboten ! Es besteht LEBENSGEFAHR !
- Ebenfalls ist das Betreten von Eisflächen, die dunkle Flächen oder Risse aufweisen, lebensgefährlich.
- Die Tragfähigkeit kann aufgrund verschiedener Einflüsse nie richtig bestimmt werden. Unterschiedliche Faktoren wie Strömungsverhältnisse, Zu- oder Ablauf eines Sees, Sonneneinstrahlung, Beschaffenheit und Dichte des Eises spielen eine entscheidende Rolle. Ebenso tragen z. B. Menschenansammlungen bei Schlittschuhläufen dazu bei, dass das Eis überlastet wird.
- Wenn Sie Eisflächen betreten, dann geschieht dies immer auf eigene Gefahr !
⇒ Lassen Sie nichts anbrennen! Eine sichere Advents- und Weihnachtszeit:

- Offenes Feuer wie z.B. Kerzen / Tischkamine etc. nicht unbeaufsichtigt lassen!
- Vorsicht beim Verwenden von 'echten' Kerzen am Weihnachtsbaum. Zwischen Kerzen und Ästen immer ausreichend viel Abstand lassen!
- Die Brandgefahr von 'frischen' Adventsgestecken und Weihnachtsbäumen ist geringer. Die meisten Brände entstehen in der späteren Adventszeit, wenn die Weihnachtsdeko trocken ist. Die Bäume und Gestecke können dann explosionsartig abbrennen!
- Bewahren sie den Baum bis zum Fest möglichst im Freien, in einem Gefäss mit Wasser auf!
- Verwenden Sie Christbaumständer, die mit Wasser gefüllt werden können!
- Stellen Sie den Christbaum immer so auf, dass im Falle eines Brandes der Raum noch ungehindert verlassen werden kann. Daher nicht unmittelbar neben Ausgangstüren aufstellen!
- Adventskränze und –Gestecke können mit einem Wasserzerstäuber befeuchtet werden!
- Adventskränze und Weihnachtsbäume nie mit brennenden Kerzen ohne Aufsicht lassen!
- Brennende Kerzen und Wunderkerzen müssen immer einen genügenden Abstand von anderen brennbaren Gegenständen (Vorhänge, Gardinen, Dekorationen) haben!
- Bei geöffneten Fenstern Durchzug vermeiden!
- Adventskränze und –Gestecke immer auf eine feuerfeste Unterlage stellen!
- Der Weihnachtsbaum muss einen festen Stand haben!
- Kerzen nicht unmittelbar unter einem Zweig anbringen (auch elektrische Kerzen haben heisse Oberflächen)!
- Kerzen am Tannenbaum von oben nach unten anzünden!
- Aus Sicht der Feuerwehr werden elektrische Lichterketten empfohlen!
- Beim Kauf von elektrischen Kerzen und Lichterketten auf die Sicherheit der Artikel achten. Die Ketten sollten mit dem CE-Zeichen versehen sein!
- Ein Eimer mit Wasser oder Feuerlöscher sorgt für erste Hilfe.
⇒ 8 Sicherheitstipps zu Silvester vom Deutschen Feuerwehrverband:
- Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.
- Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.


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