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Kreisfeuerwehrverband Essen

∇ Die Gründung des Kreisfeuerwehrverbandes Essen

Das heutige Essener Stadtgebiet ist geschichtlich gesehen kein homogenes Gebilde. Historisch besteht es aus den Herrschaftsbereichen der ehemaligen Reichsstifte Essen und Werden, es schließt aber auch Teile der preußischen Grafschaft Mark und der bergischen Unterherrschaften Broich, Hardenberg und Öfte ein. Verwaltungsrechtlich ist das Stadtgebiet Essen erst ab dem Jahr 1900, nach stetigem Wandel, in seiner heutigen Form 'erkennbar'.

∇ Der damalige Kreis Essen bestand aus folgenden Gemeinden:

Essen Stadt   Stadtmitte
Werden Stadt   Stadt Werden
Kettwig Stadt   Stadt Kettwig
Steele Stadt   Stadt Steele
Bürgermeisterei Borbeck Bedingrade, Borbeck, Bochold, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Lirich, Lippern, Schönebeck, Vogelheim,Welheim
Bürgermeisterei Altenessen Karnap, Altenessen
Bürgermeisterei Stoppenberg Frillendorf, Huttrop, Katernberg, Kray, Leithe, Rotthausen, Schonnebeck, Stoppenberg
Bürgermeisterei Altendorf Altendorf, Frohnhausen, Holsterhausen
Amt Königssteele Eiberg, Freisenbruch, Horst, Königssteele
Bürgermeisterei Rellinghausen Bergerhausen, Heide, Heisingen, Rellinghausen, Rüttenscheid
Bürgermeisterei Überruhr Überruhr, Hinsel
Bürgermeisterei Kettwig Land Bredeney, Ickten, Roßkothen, Schuir, Umstand, Mintard
Bürgermeisterei Werden Land Fischlaken, Hamm, Heidhausen, Holsterhausen, Kleinumstand
Bürgermeisterei Kupferdreh Byfang, Dilldorf, Kupferdreh, Rodberg, Voßnacken


Anmerkung:
Die Gemeinden Lippern, Lirich, Rotthausen und Welheim befinden sich nicht mehr im Gebiet der heutigen Stadt Essen. Die heutigen Ortsteile Burgaltendorf, Fulerum und Haarzopf wurden von anderen Kreisen verwaltet.

Schon Ende des 19. Jahrhunderts erkannten die damalig Verantwortlichen der eigenständigen Freiwilligen Feuerwehren im Gebiet der heutigen Stadt Essen, dass die zunehmende Industrialisierung der Region, das Bevölkerungswachstum und das damit einhergehende Gefahrenpotential eine engere Zusammenarbeit der Gemeinde- und Fabrikwehren erforderlich machen würde. Außerdem entwickelten sich Bestrebungen unter den Mitgliedern, sich zum Erfahrungsaustausch auch mit Wehrleuten anderer Wehren zu treffen.
Hinzu kam, dass sich die Freiwilligen Feuerwehren im Kreisgebiet Essens von den 'großen Brüdern', der Berufsfeuerwehr Essen und Werkfeuerwehr Krupp AG, nicht ausreichend informiert und beachtet sahen.
Da dieses Problem, hauptsächlich durch den kaiserlichen Bürokratismus hervorgerufen, in ganz Preußen anzutreffen war, versuchte man durch Gründung eines eigenen Interessenverbandes das Problem in den Griff zu bekommen.
Ein zitierter Ausspruch aus dem Jahre 1901 aus einer Besprechung des Rheinischen Provinzialfeuerwehrverbandes verdeutlicht das Problem: 'Dank der mangelhaften Informationen über das freiwillige Feuerwehrwesen, welche dem Herren Minister durch seine Berather zu Teil geworden sei, und Dank der wenig kameradschaftlichen Vertretung unserer Sache durch Berufsfeuerwehrofficiere so wie der willenlosen Gefolgschaft einzelner Mitglieder des preußischen Landes-Feuerwehr-Ausschusses sei es erreicht, dass die Freiwilligen Feuerwehren zu Hilfsorganen der Polizei degradiert und gewissermaßen in die Rangstellung der Nachtwächter herabgedrückt worden seien.'
Daher wurden die Bemühungen des damaligen Provinzialfeuerwehrverbandes zur Gründung von Kreisfeuerwehrverbänden von fast allen Freiwilligen Feuerwehren in Preußen unterstützt. Diese Bemühungen wurden belohnt. Mit einem Preußischen Ministerialerlass (vom 30.11.1906) konnten die rechtlichen Grundlagen eines solchen Verbandes geklärt werden.
Die damaligen Verantwortlichen der Essener Gemeinde- und Fabrikwehren fanden sich nach etlichen Vorgesprächen am 23.03.1907 in Werden zur Gründungsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Essen zusammen und beschlossen die Verbandsgründung für den 01.04.1907.
Als erster Vorsitzender wurde Herr Peters der Männer-Turner-Feuerwehr Altstadt gewählt. Ihm zur Seite standen als Stellvertreter August Gerbrecht der FF Werden, als Schriftführer Carl Hoffmann aus der Männer-Turner-Feuerwehr Altstadt und als Kassenführer Hermann Kurts der FF Bredeney.
Beigetreten waren dem Kreisfeuerwehrverband Essen die folgenden 21 Wehren:
(in alphabetischer Reihenfolge) 1 Altendorf (FF), 2 Altenessen (FF), 3 Altstadt (Männer-Turner-Feuerwehr), 4 Bredeney (FF), 5 Bonifatius (Zechenwehr), 6 Borbeck (FF), 7 Dellwig (FF), 8 Eiberg (FF), 9 Frintrop (FF), 10 Heisingen (FF), 11 Huttrop (FF), 12 Katernberg (FF), 13 Kettwig (FF), 14 Kray (FF), 15 Kupferdreh (FF), 16 Rellinghausen (FF), 17 Rotthausen (FF), 18 Rüttenscheid (FF), 19 Steele (FF), 20 Stoppenberg (FF), 21 Überruhr (FF), 22 Werden (FF).
Ausdrücklich nicht beigetreten/erwünscht waren zu diesem Zeitpunkt die Essener Berufsfeuerwehr und die Werkfeuerwehr Krupp AG.
Leider ungeklärt ist das Beitrittsdatum der Fabrikfeuerwehr Döllken und der Fabrikfeuerwehr Forstmann und Hussmann. Diese Fabrikwehren existierten zwar bereits, jedoch lassen sich über ihren Beitritt (nach jetzigem Wissenstand) keine Belege mehr finden.
Mit der Führung des Kreisfeuerwehrverbandes Essen wurde ein sogenannter Geschäftsausschuss betraut. Dieser setzte sich aus einem Verbandsvorsitzenden, dessen Stellvertreter, aus zwei Beisitzern sowie einem Schrift- und einem Kassenführer zusammen. Diese Funktionsträger des Verbandes wurden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie rekrutierten sich aus dem Kreisbrandmeister, den Wehrführern und den zuständigen Landräten bzw. Bürgermeistern.
Die Aufgaben des Kreisfeuerwehrverbandes Essen wurden in einer Satzung festgelegt, welche sich im Wesentlichen an die Vorgaben des Provinzialfeuerwehrverbandes hielt. Da die ursprüngliche Satzung des gegründeten Feuerwehrverbandes Essen nicht mehr erhalten ist, können die Inhaltspunkte dieser Satzung nur aus anderen Schriftstücken entnommen werden.

Folgende sieben Satzungspunkte (von mindestens 15) konnten bis jetzt rekonstruiert werden:
  1. Die Förderung des Feuerlösch- und Rettungswesen im Allgemeinen, sowie die Förderung der Freiwilligen Feuerwehren im Besonderen.
  2. Die Förderung der gegenseitigen Unterstützung der einzelnen Kreiswehren in gemeinsamer Arbeit und kameradschaftlichem Zusammenleben.
  3. Die Vertretung der gemeinsamen Angelegenheiten und Wahrung der Interessen aller Kreisfeuerwehren, ganz besonders auch bei den Kreisbehörden.
  4. Die Unterstützung der Bestrebungen des Provinzialfeuerwehrverbandes und die Durchführung der auf den Provinzialfeuerwehrtagen gefassten Beschlüsse.
  5. Die Förderung der möglichst einheitlichen Ausbildung der Feuerwehrangehörigen.
  6. Die Förderung der Beschaffung von einheitlichen Geräten, Uniformen und Ausrüstungsgegenständen.
  7. Die Schaffung, Regelung und Einübung der nachbarlichen Feuerlöschhilfe nach Maßgabe der betreffenden Polizeiverordnung.

Den satzungsgemäßen Aufgaben des Geschäftsausschusses kamen noch unzählige weitere hinzu. So entsandte er Delegierte zu den Provinzialfeuerwehrtagen und publizierte in den diversen Fachzeitschriften, wie zum Beispiel in der heute noch erscheinenden Zeitschrift 'Der Feuerwehrmann' über Einsätze, Übungen, Personelles und die damals obligatorischen Kreisfeuerwehrverbandsfeste.

∇ Die 'Wiedergründung' des Kreisfeuerwehrverbandes

Erst im Jahr 1934 wurde diese Satzung als nicht mehr 'zeitgemäß' abgeschafft. Die politischen Rahmenbedingungen hatten sich grundlegend geändert. Eine neue Satzung wurde erarbeitet und am 18.03.1934 den Feuerwehren des Kreisverbandes vorgestellt. Der Kreisfeuerwehrverband Essen wurde zum 'Verein der Freiwilligen Feuerwehr Essen' unter der Führung des Branddirektors der Stadt Essen umbenannt.
Das Naziregime übernahm die Staatsgewalt und veränderte auch das Feuerwehrwesen grundlegend. Schon kurze Zeit später wurden die bestehenden Freiwillige Feuerwehren und Werkfeuerwehren aufgelöst und einer zentralen Verwaltung unterstellt.
Die Nachkriegszeit des Kreisfeuerwehrverbandes begann am 03.11.1945. An diesem Tag wurde die erste Besprechung der Einheitsführer der Essener Werk- und Freiwilligen Feuerwehren mit Genehmigung der britischen Militärregierung abgehalten. Verständlicherweise musste in dieser entbehrungsreichen Zeit erst die Feuerwehr an sich aufgebaut werden, bevor daran gedacht werden konnte, den Kreisfeuerwehrverband mit neuem Leben zu versehen. Erschwerend hinzu kam, dass die Bestrebungen zur Wiederbelebung des Kreisverbandes durch die britische Besatzungsmacht unterbunden wurden.
Man behalf sich, in dem man die bis dahin fehlende Rechtmäßigkeit des Verbandes durch einen Trick umging. Die Einheitsführer und besondere Funktionsinhaber nannten sich kurzerhand "Gremium der Dienstältesten" und konnten so wenigstens ansatzweise die Tätigkeiten einer Dachorganisation für die Essener Werk- und Freiwilligen Feuerwehren ausüben.
Erst der Paragraph 10 des neu erstellten F.S.H.G. (Feuerschutz und Hilfeleistungs-Gesetz) vom 25.3.1958 brachte die langersehnte Möglichkeit zurück, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sich zu gemeinnützigen Verbänden zusammenschließen dürfen.
Sofort nach der Bekanntgabe des neuen Gesetzes arbeitete das 'Gremium der Dienstältesten' eine Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes des Stadtkreises Essen aus. Diese Satzung wurde jedoch nie in Kraft gesetzt, da die Zusammenarbeit der Essener Feuerwehren durch das Gesetz (FSHG) genauestens geregelt wurde.

∇ Der Kreisfeuerwehrverband Heute

Prinzipiell haben sich seit der Gründung im Jahr 1907 die Aufgaben des Kreisfeuerwehrverbandes nicht geändert. Einige Benennungen und Funktionen wurden den zeitlichen Gegebenheiten angepasst. Doch der Kreisfeuerwehrverband ist immer noch die "Dachorganisation" aller in der Stadt Essen tätigen Feuerwehren, egal ob Freiwillige-, Berufsfeuerwehr oder die Feuerwehrmusikzüge.
Der Vorstand bildet sich aus dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes, dem gewählten Sprecher sowie zwei stellvertretenden Sprechern der Freiwilligen Feuerwehr. Unterstützend hinzu kommt der Schriftführer sowie gegebenenfalls der Kassenwart. Seit der Satzungsänderung von 1934 ist der jeweilige Amtsleiter der Essener Feuerwehr Vorsitzender.
Die Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes sind die jeweiligen Einheitsführer der zur Zeit 16 in Essen tätigen Freiwilligen Feuerwehren, der Stadtjugendfeuerwehrwart sowie die Zugführer der beiden Spielmannszüge und des Musikzüge.
Die Mitglieder treffen sich vierteljährlich zu den sogenannten Brandmeisterdienstbesprechungen.