Katastrophen- und Bevölkerungsschutz

Als untere Katastrophenschutzbehörde ist die Stadt Essen für die Gefahrenabwehr bei Großschadenereignissen / Katastrophenfällen verantwortlich. Die sich hieraus ergebenden Aufgaben werden von der Berufsfeuerwehr Essen wahrgenommen. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Feuerschutz- u. Hilfeleistungsgesetz (FSHG) vom 10.02.1998.
Innerhalb des Katastrophenschutzes sind Brandschutz und technische Hilfeleistung primäre Aufgabe der Feuerwehr. Hierunter fallen u. a. auch der Umgang bei Gefahrgutunfällen und die Dekontamination von Personen und Material im Zusammenhang mit ABC-Stoffen.
Bei Großschadenslagen oder in Katastrophenfällen beruft der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Stadt Essen den Krisenstab ein. Der Krisenstab setzt sich zusammen aus fachkundigen Personen der jeweils zuständigen Ämter und Behörden und tagt in speziell ausgestatteten Fachräumen des Lage- und Logistikzentrums der Berufsfeuerwehr Essen (Hauptwache).
Folgende Essener Organisationen stehen im akuten Fall zur Verfügung:
Öffentliche Einrichtungen:
• Berufsfeuerwehr Essen
• Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr
• Technisches Hilfswerk (THW) als unmittelbare Bundesbehörde
Private Organisationen:
• Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
• Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
• Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
• Johanniter Unfallhilfe (JUH)
• Malteser Hilfsdienst (MHD)
Informationen zum ehrenamtlichen Katastrophenschutzdienst : Adressen Hilfsorganisationen
Weiterführende Links:
• Vorsorge für den Notfall - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
• Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
• Deutsches Notfallvorsorge-Informationssystem
• Bundesministerium für Gesundheit
• Robert-Koch-Institut
• Bundesinstitut für Risikobewertung


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